Auf unserem letzten Stammtisch haben wir viele Themen zur bevorstehenden Verabschiedung des Haushaltes für das Jahr 2019 diskutiert. Darunter auch die geplante Neubebauung der Grundstücke an der Ecke Eichendorffstraße-Koppelstraße unmittelbar am Kreisverkehr.
Für den hier vorgesehenen Bau von Sozialwohnungen erwarten wir, dass unter Anderem nachstehende Forderungen umgesetzt werden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass beim Bau der Wohnhäuser an der Bahnhofstraße (ehemalige Molkerei) auch durch unzureichende Verträge keine Sozialwohnungen entstehen.
- Neben kleineren Wohnungen für eine oder zwei Personen müssen in den drei Gebäuden auch größerer Wohnungen in ausreichender Anzahl für Familien mit mehreren Kinder eingeplant werden.
- Der zeitliche Rahmen für die Fertigstellung aller drei Gebäude (Haus-Nr. 3, 1 und 1A) ist genau vertraglich festzuschreiben.
- Das uneingeschränkte Belegungsrecht für alle Wohnungen muss bei der Stadt Horstmar liegen.
In dem noch aufzustellenden Bebauungsplan bzw. in einem städtebaulichen Zusatzvertrag mit dem Investor sind dann alle Anforderungen und Bedingungen verbindlich festzulegen; Verstöße dagegen sind durch entsprechend zu vereinbarende Strafen in ausreichender Höhe vertraglich möglichst zu verhindern oder zumindest unwahrscheinlich zu machen.