Antrag zum Bebauungsplan 25 Friedhof/Schützenstiege
hier: Ergänzende Vereinbarungen in Kaufverträgen mit GrundstückserwerberInnen
Begründung:
Sowohl im Rat als auch in der Verwaltung der Stadt Horstmar gibt es Überlegungen, mit GrundstückserwerberInnen Vereinbarungen zu treffen, die über die Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplans hinaus gehen.
Ziel dieser Überlegungen ist es, dem Klima- und Umweltschutzgedanken stärker gerecht zu werden. Diese Intention drückt sich auch bereits in der Erklärung des Klimanotstands durch die Stadt Horstmar aus.
In diesem Antrag beschreiben wir in erster Linie Mindeststandards, die mit den GrundstückserwerberInnen vereinbart werden sollen. Die Verwaltung wird gebeten, die rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung dieser Reglungen gegenüber denErwerberInnen zu klären und in den Verträgen zu berücksichtigen. Dafür kämen auch Konventionalstrafen in Betracht.
- Die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes ergeben sich aus den Bestimmungen zum Effizienzhaus Kfw 40 Plus (s. Anhang).
- Mit der dadurch erreichten hohen Energieeffizienz der Gebäude werden sehr gute Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Energien geschaffen. Deren Nutzung zur Wärme- und Warmwasserversorgung wird vorgeschrieben. Dadurch kann auf den Anschluss des Baugebiets an ein öffentliches Gasnetz verzichtet werden.
- Soweit keine Verunreinigung des Niederschlagswassers zu vermuten ist, soll das auf Dachflächen und allen sonstigen versiegelten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück über die belebte Oberbodenzone versickert werden (Muldenversickerung bzw. Mulden-Rigolen-Versickerung) oder der Brauchwassernutzung zugeführt werden (z.B. durch die Errichtung von Zisternen). Befestigte Flächen z.B. Stellplätze, Zufahrten, Terrassen, Standplätze für Abfallbehälter sind unversiegelt mit einer möglichst hohen Wasserdurchlässigkeit herzustellen (offenfugiges Pflaster, Rasengittersteine, wassergebundene Decken o.ä.).
- Die Gestaltung von (Vor-)Gärten mit Stein-, Kies- und sonstigen Materialschüttungen sowie die Verwendung von Vegetationsblockern ist ausgeschlossen.
- Die insbesondere im Südosten des Baugebiets vorhandenen Gehölze/Grünflächen sind möglichst vollständig zu erhalten.
- Um sicher zu stellen, dass die Kanalisation insbesondere bei Starkregen nicht überlastet wird, erfolgt die Straßenentwässerung (nicht Teil eines Kaufvertrages) ebenfalls vorzugsweise in Mulden bzw. Mulden-Rigolen-Systemen. Diese werden in straßenbegleitenden Pflanzstreifen und/oder in den im Bebauungsplan vorgesehenen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft angelegt. Flächen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser sind naturnah zu gestalten.
- Um Grundstücksspekulationen auszuschließen, ist ein Bebauungszwang innerhalb von 3 Jahren zu vereinbaren. Der Stadt als Vertragspartner ist eine Kopie der Baufertigstellungsanzeige innerhalb dieses Zeitraums vorzulegen. Für den Fall, dass die Bebauung in diesem Zeitraum nicht erfolgt, muss eine Rückübertragung des Eigentums auf die Stadt Horstmar vereinbart werden und zwar zu dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreis. Die Rückübertragung ist mit einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch abzusichern.
Anhang zu Pos. 2.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Das-Effizienzhaus
Anmerkungen zu Pos. 4. und 7.
Zur fachlichen Absicherung der beschriebenen Maßnahmen wird empfohlen, soweit nicht bereits erfolgt, eine gutachterliche Ermittlung der Versickerungsfähigkeit des Bodens sowie eine Beurteilung der beschriebenen Maßnahmen zu beauftragen.