Antrag „Stadtflächenkataster“
Hier: Zeichnerische (digitalisierte) Darstellung aller im Eigentum der Stadt Horstmar befindlichen Flächen im Außenbereich.
Sachlage:
Im Haushalt der Stadt Horstmar wurden Mittel mit dem Ziel eingestellt, Hecken auf dem „Schöppinger Berg“ neu anzulegen bzw. wieder herzustellen.
Eine wesentliche Grundlage für eine Planung ist die Kenntnis über die im Eigentum der Stadt Horstmar befindlichen Flächen. Um der Natur auf dem gesamten Stadtgebiet von Horstmar zukünftig mehr Raum geben zu können, wäre es wünschenswert, auch von allen anderen Gebieten der Stadt Horstmar Erkenntnisse über die im Eigentum der Stadt Horstmar befindlichen Flächen zu erlangen.
Die Zusage der Verwaltung, den Fraktionen entsprechende Karten zur Verfügung zu stellen, wurde bereits in früheren Sitzungen gegeben.
Es sollten auch solche Flächen enthalten sein, die zurzeit verpachtet sind. Auch diese Flächen könnten (nach Auslaufen der Pachtverträge) von z.B. landwirtschaftlich genutzten Flächen in Flächen für die Natur umgewandelt werden. Auch könnten diese Flächen ggf. als Ausgleichsflächen genutzt werden. Die Alternative, für notwendige Ausgleichsflächen Finanzmittel in einen Topf einzustellen und den tatsächlichen Ausgleich an anderer Stelle durchzuführen, hat den Nachteil, dass in unserem unmittelbaren Umfeld kein Ausgleich durchgeführt wird. Dies hätte zur Folge, dass unsere direkte Umwelt bei weiteren Eingriffen aus ökologischer Sicht „immer schlechter“ wird. Sicher haben Leuchtturmprojekte, bei denen die ökologische Optimierung von Flächen für z.B. gefährdete Tier- und Pflanzenarten im Vordergrund steht, ihre Berechtigung, um diese Arten vor dem Aussterben zu bewahren. Aber parallel muss auch die Umwelt „in der Fläche“ erhalten bzw. verbessert werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, alle im Außenbereich im Besitz der Stadt Horst befindlichen Flächen zu erfassen und diese digitalisiert aufbereitet den Fraktionen zur Verfügung zu stellen. Eine zugehörige Liste mit den Flurstücknummern ist sinnvoll.