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Antrag

Der Rat der Stadt Horstmar beschließt die Einführung einer „Beschlusskontrolle“. Dadurch wird die Verwaltung verpflichtet, vierteljährlich über den Stand der Umsetzung politisch initiierter und beschlossener Anträge im Rat (öffentlicher Teil) zu berichten. Die Ergebnisse werden im Ratsinformationssystem der Stadt Horstmar hinterlegt, um so allen Ratsmitgliedern und Interessierten größtmögliche Informationen zur Verfügung zu stellen.

Begründung

In der Vergangenheit wurde schon mehrfach und durch verschiedene Akteure kritisiert, dass durch den Rat beschlossene Anträge in einigen Fällen ohne erkennbare Gründe nicht oder stark verzögert umgesetzt werden. Erst durch intensives Nachhaken werden dann in den meisten Fällen die Hindernisse bekannt.

Der teils mangelnde Informationsfluss führt in Einzelfällen zu Unzufriedenheit sowie Unverständnis in der politischen Arbeit. Zeit stellt bei der Umsetzung vieler Beschlüsse regelmäßig einen Erfolgsfaktor dar. Daher müssen alle Beteiligten ausreichend und zeitnah informiert werden, um bei Bedarf in der jeweiligen Angelegenheit erneut tätig zu werden.

Ein Beschluss allein führt nicht automatisch zur erfolgreichen Umsetzung. Alle sollten auch darüber informiert werden, wenn es bei der Umsetzung Probleme gibt. Hierdurch wird die Verwaltung noch transparenter, das gegenseitige Verständnis wird gestärkt.

Eine schleppende Umsetzung politischer Beschlüsse kann Einfluss auf den Haushalt haben, da nicht ausgeschöpfte Mittel regelmäßig in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Durch die kontinuierliche Sachstandsmitteilung können sich die Ratsmitglieder ein noch präziseres Bild der aktuellen Haushaltslage machen.