Einstellung von Haushaltsmittel für die Umgestaltung der Umlaufsperren im Stadtgebiet
Der Ortsverein Bündnis90/Die Grünen Horstmar und Leer hat bei den Haushaltsplanberatungen für den Haushalt 2022 den Bürgermeister darauf aufmerksam gemacht, dass es im Ortsgebiet ein Reihe von Umlaufsperren gibt, die die Durchgängigkeit für Elektroscooter, Rollstühle, (von der Stadt geförderte) Lastenräder, Tandems (St. Gertrudishaus), Fahrräder mit Kinderanhängern sowie Zwillingskinderwagen sehr schwierig bis unmöglich machen. Menschen mit diesen Fahrzeugen werden von der Nutzung dieser Wege ausgeschlossen und müssen auf die verkehrsreichen Straßen ausweichen.
Die Umlaufsperren im Ortsteil Horstmar wurden dokumentiert und übergeben. Der Bürgermeister sagte zu, diese so zu verändern, dass ein Passieren möglich wird (Anlage 1). Dies ist, wenn überhaupt, nur in wenigen Einzelfällen passiert.
Gesetzliche Grundlagen:
Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, wie Umlaufsperren anzubringen sind. Es gibt lediglich Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA, Ausgabe 2010), die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) aufgestellt wurden (https://www.fgsv-verlag.de/era) (26.10.2022).
Es stellt sich die Frage, wie so eine Sperre zu gestalten ist. Dazu sagt die ERA (Empfehlung für Radverkehrsanlagen): „Kann auf Umlaufsperren auf Radwegen nicht verzichtet werden, ist innerorts eine Einfahrbreite von min. 1,30 m notwendig; außerorts min. 1,15 m. Umlaufsperren dürfen sich nicht überlappen, müssen rot-weiß gestreift und beleuchtet sein. Zwischen Umlaufsperren ist ein Abstand von min. 1,50 m einzuhalten.“ (https://www.stvo2go.de/umlaufsperre-radweg/) (26.10.2022.
Der ADFC hat zu diesem Thema folgende Stellungnahme veröffentlicht:
„Umlaufsperren und Poller auf Radwegen werden oft installiert, um motorisierte Fahrzeuge von radtouristischen Wegen fernzuhalten. Der ADFC fordert auf diese Hindernisse zu verzichten, da sie eine potenzielle Gefahr für Radfahrende sind.
Poller oder Sperrpfosten sind im Boden befestigte Pfosten; Umlaufsperren, Umlaufschranken oder „Drängelgitter“ sind eine Anordnung von Gittern, die auf einem Weg als Barriere wirken.
Der ADFC sieht zwei grundlegende Anwendungsbereiche von Pollern und Umlaufsperren: zum Ausschluss von Kraftfahrzeugen und zum Schutz von Verkehrsteilnehmer:innen vor Gefahrensituationen.
Durch die Pfosten oder Sperrgitter sollen Radfahrende ihre Geschwindigkeit verringern und ihre Aufmerksamkeit soll steigen.“ (https://www.adfc.de/artikel/umgang-mit-pollern-und-umlaufsperren) (26.10.2022).
Dazu gibt es vom ADFC ein Positionspapier:
ADFC-Positionspapier: Umgang mit Pollern und Umlaufsperren (.pdf, 2 MB) (26.10.2022).
Vorschlag
Wir schlagen daher vor, die im Stadtgebiet vorhandenen Umlaufsperren auf der Basis der ADFC- und ERA-Empfehlungen zu begutachten und so zu verändern, dass sie auch für eine Befahrung mit den oben genannten Fahrzeugen ausreichend sind. Zu diesem Zweck könnte z.B. das Zweisitzer-E-Bike des St. Gertrudishauses die verschiedenen Wege mit den Barrieren befahren und die Ergebnisse der Verwaltung mitteilen. So muss dies nicht von dem Verwaltungsmitarbeitern geleistet werden und die Betroffenen können an der Umgestaltung mitwirken.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, dass die Änderungsmaßnahmen an den bestehenden
Umlaufsperren im Jahre 2023 durchgeführt werden. Die Durchführung dieser Maßnahme
wird durch Mitarbeiter*innen des städtischen Bauhofs sichergestellt. Dadurch würde der
Haushalt 2023 finanziell nicht belastet