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bei Bündnis 90 / Die Grünen in Horstmar und Leer.
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Gleich zu Jahresbeginn 2022 hat sich unser Ortsvorstand vorgenommen, sich auch im Bereich Social Media breiter aufzustellen und fitter im Umgang hiermit zu werden. Darum haben wir Ratsmitglieder den Social Media Experten Luis Bobga aus Emsdetten eingeladen, der uns mit einer detaillierten und umfangreichen Präsentation informiert und auf den Stand gebracht hat. Wir möchten in Zukunft nicht nur auf Facebook vertreten sein, sondern auch eine jüngere Zielgruppe durch Instagram über unsere Politik vor Ort informieren und mitnehmen. Wir freuen uns deshalb, wenn ihr uns in Zukunft auf Instagram und Facebook folgt und euch über Projekte, Anträge und Anfragen informiert.
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Antrag „Stadtflächenkataster“
Hier: Zeichnerische (digitalisierte) Darstellung aller im Eigentum der Stadt Horstmar befindlichen Flächen im Außenbereich.
Sachlage:
Im Haushalt der Stadt Horstmar wurden Mittel mit dem Ziel eingestellt, Hecken auf dem „Schöppinger Berg“ neu anzulegen bzw. wieder herzustellen.
Eine wesentliche Grundlage für eine Planung ist die Kenntnis über die im Eigentum der Stadt Horstmar befindlichen Flächen. Um der Natur auf dem gesamten Stadtgebiet von Horstmar zukünftig mehr Raum geben zu können, wäre es wünschenswert, auch von allen anderen Gebieten der Stadt Horstmar Erkenntnisse über die im Eigentum der Stadt Horstmar befindlichen Flächen zu erlangen.
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Anfrage B'90/Die Grünen OV Horstmar/Leer zum Thema "S&D-Gelände"
bereits im Integrierten Handlungskonzept Altstadt Horstmar und Ortskern Leer von 2014 wird eine schnelle Nachnutzung leerstehender Gebäude vorgeschlagen, u.a. der „ehemaligen Gewerbebebauung Van Manen“.
Auch die Wahlprogramme von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Kommunalwahl 2020 adressieren dieses Ziel:
- CDU: Kooperation mit dem Eigentümer zur Überplanung und Entwicklung der Industriebrache „Borghorster Weg/Schulstraße“
- Bündnis 90/Die Grünen: Überplanung und Neugestaltung des ehemaligen … Schulte&Dieckhoff-Areals.
Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Welche Aktivitäten dazu gab es und welche Ergebnisse wurden erzielt?
- Sind für die nähere Zukunft (weitere) Aktivitäten geplant?
- Wie steht die Verwaltung zu einer möglichen Beteiligung der Stadt Horstmar an dem Programm „Stadt Land Partner“ des landeseigenen Betriebs NRW Urban?
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Antrag zum Bebauungsplan 25 Friedhof/Schützenstiege
hier: Ergänzende Vereinbarungen in Kaufverträgen mit GrundstückserwerberInnen
Begründung:
Sowohl im Rat als auch in der Verwaltung der Stadt Horstmar gibt es Überlegungen, mit GrundstückserwerberInnen Vereinbarungen zu treffen, die über die Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplans hinaus gehen.
Ziel dieser Überlegungen ist es, dem Klima- und Umweltschutzgedanken stärker gerecht zu werden. Diese Intention drückt sich auch bereits in der Erklärung des Klimanotstands durch die Stadt Horstmar aus.
In diesem Antrag beschreiben wir in erster Linie Mindeststandards, die mit den GrundstückserwerberInnen vereinbart werden sollen. Die Verwaltung wird gebeten, die rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung dieser Reglungen gegenüber denErwerberInnen zu klären und in den Verträgen zu berücksichtigen. Dafür kämen auch Konventionalstrafen in Betracht.
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