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bei Bündnis 90 / Die Grünen in Horstmar und Leer.
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Artenvielfalt im Garten
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Gemeinsamer Aktionstag „NAtürlich BUnt und GRÜN“
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Vorbereitungen laufen auf Hochtouren
Für den gemeinsamen Aktionstag „NAtürlich BUnt und GRÜN“ von NABU und Bündnis90/Die Grünen im Mai laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren.
Zur richtigen Einstimmung und um noch besser gerüstet zu sein, haben einige Mitglieder von NABU und Bündnis90/Die Grünen vor kurzem die Artenschutzkonferenz in Münster besucht.
Am Sonntag den 19.Mai 2019 können dann alle Interessierten sich im Horstmarer Nabu-Garten im Drostenkämpchen Informationen und Anregungen holen, was Sie z.B. in Ihrem Garten tun können, um für Vögel und Insekten guten Bedingungen zu schaffen. So werden an diesem Tag unter anderem Imker vor Ort sein und veranschaulichen wie Honigbienen gehalten werden; aber auch zu Wildbienen kann man Auskünfte erhalten. Es wird gezeigt, wie man Nistkästen für verschiedene Vogelarten baut bzw. richtig aufhängt und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, dass die Vögel diese Kästen dann auch annehmen. Landschaftsgärtner zeigen, welche Pflanzen man in seinem Garten haben sollte, damit Vögel und Insekten reichlich Nahrung finden.
Mitgliederinnen von NABU und Grüne Horstmar auf einer Veranstaltung |
Auch kann jeder Tipps erhalten, wie man z.B. einen Teil seiner Rasenfläche als Wildbumenwiese anlegt und wie diese gepflegt werden sollte. Gerade in größeren Gärten und auch im Außenbereich gibt es oft Flächen, die sich ideal in insektenfreundliche Bereiche umgestalten lassen. Und extra für diesen Tag wird zurzeit ein „kleiner mobiler Garten“ gebaut, den man sich dann anschauen kann.
Für Unterhaltung und das leibliche Wohl wird ebenso gesorgt sein, sodass alle, ob Jung oder Alt, sich diesen Tag bereits vormerken sollten.
Mitfahrbänke
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Da der öffentliche Nahverkehr in Horstmar nach wie vor unzureichend und ziemlich teuer ist, schlagen wir vor Mitfahrbänke aufzustellen. Dabei handelt es sich um (z.B. farblich gekennzeichnete) Sitzbänke die an exponierten Stellen aufgestellt und entsprechend gekennzeichnet werden. Personen, die z.B. außerhalb der Taktzeiten der Busse in den Nachbarort kommen möchten, können auf den Bänken auf Autofahrer warten, die bereit sind sie mitzunehmen. Mit den Nachbarkommunen sollten dann nach Möglichkeit Vereinbarungen getroffen werden, auch für eine mögliche Rückfahrt entsprechende Bänke aufzustellen. Gerade auch für die Verbindung in den Ortsteil Leer wäre es eine Einrichtung die sicher angenommen würde. Aber natürlich auch für Fahrten nach Burgsteinfurt und später dann vielleicht nach Borghorst oder sogar nach Münster wäre dies ein zusätzliches Angebot zum öffentlichen Personennahverkehr. Ganz besonders könnten davon auch einkommensschwache Menschen profitieren. In einigen Gemeinden funktioniert dies bereits, so z.B. auch im Nachbarort Rosendahl. Dafür einen entsprechenden Ansatz im Haushalt einzustellen haben wir bereits beantragt.
Sozialer Wohnungsbau
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Auf unserem letzten Stammtisch haben wir viele Themen zur bevorstehenden Verabschiedung des Haushaltes für das Jahr 2019 diskutiert. Darunter auch die geplante Neubebauung der Grundstücke an der Ecke Eichendorffstraße-Koppelstraße unmittelbar am Kreisverkehr.
Für den hier vorgesehenen Bau von Sozialwohnungen erwarten wir, dass unter Anderem nachstehende Forderungen umgesetzt werden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass beim Bau der Wohnhäuser an der Bahnhofstraße (ehemalige Molkerei) auch durch unzureichende Verträge keine Sozialwohnungen entstehen.
- Neben kleineren Wohnungen für eine oder zwei Personen müssen in den drei Gebäuden auch größerer Wohnungen in ausreichender Anzahl für Familien mit mehreren Kinder eingeplant werden.
- Der zeitliche Rahmen für die Fertigstellung aller drei Gebäude (Haus-Nr. 3, 1 und 1A) ist genau vertraglich festzuschreiben.
- Das uneingeschränkte Belegungsrecht für alle Wohnungen muss bei der Stadt Horstmar liegen.
In dem noch aufzustellenden Bebauungsplan bzw. in einem städtebaulichen Zusatzvertrag mit dem Investor sind dann alle Anforderungen und Bedingungen verbindlich festzulegen; Verstöße dagegen sind durch entsprechend zu vereinbarende Strafen in ausreichender Höhe vertraglich möglichst zu verhindern oder zumindest unwahrscheinlich zu machen.
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